Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften verpflichten den Unternehmer, bei allen betrieblich zugelassenen Fahrzeugen mindestens einmal im Jahr eine Prüfung auf Betriebssicherheit vornehmen zu lassen. Im Rahmen dieser UVV-Fahrzeugkontrolle überprüft ein Sachkundiger die Fahrzeuge auf den betriebssicheren Zustand.1
Verkehrssicherheit ist nicht Betriebssicherheit
Bei der UVV-Fahrzeugprüfung werden sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Arbeitssicherheit der Fahrzeuge geprüft.
Die Prüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gilt auch als erbracht, wenn ein einwandfreies Ergebnis der HU vorliegt oder bei der Wartung keine Mängel festgestellt wurden.
Um auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit alle Anforderungen zu erfüllen, müssen zusätzliche Prüfpunkte dokumentiert werden, beispielsweise bewegliche An- und Aufbauten, Einrichtungen zur Ladungssicherung, der Zustand des Fahrtenschreibers (sofern vorhanden) und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile.
Verbinden Sie die UVV-Fahrzeugkontrolle mit einer Wartung, der HU oder mit dem im Frühjahr oder Herbst fälligen Reifenwechsel bei ihrem Opel Partner. So vermeiden Sie unnötige Standzeiten und Ihre Fahrzeuge sind schnell und sicher wieder im Einsatz.
1 Geregelt ist die UVV-Fahrzeugprüfung in § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (DGUV-Vorschrift 70).